Bürgerrechtlerin Twister kündigt Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz an
Presseerklärung vom 12.11.2008
Bürgerrechtlerin Twister kündigt Verfassungsbeschwerde gegen das
BKA-Gesetz an
Gegen das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz für das
Bundeskriminalamt (BKA) kündigt die Onlinejournalistin, Bürgerrechtlerin
und Piratin Twister (Bettina Winsemann) heute Verfassungsbeschwerde an.
Neben der Kritik an der durch das Gesetz ermöglichten Onlinedurchsuchung
schliesst sich Twister auch den Worten ihres Anwaltes, Dr. Fredrik
Roggan, an:
“Bislang vollzog sich die präventive Terrorabwehr durch das BKA unter
der Herrschaft der Bundesanwaltschaft. Von dieser Kontrolle durch die
Justiz wurde das BKA nun emanzipiert, ohne dass eine Kompensation dieses
Kontrollverlusts vorgesehen wurde. Das ist schon deswegen abzulehnen,
weil das BKA durch seine neuen Befugnisse eher einem Geheimdienst als
einer normalen Polizeibehörde ähnelt.”
Dr. Roggan vertrat Twister bereits bei der erfolgreichen
Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische
Verfassungsschutzgesetz, welche im Zusammenhang mit der
Onlinedurchsuchung zu dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme führte.
“Wir sind zuversicherlich, dass auch hier das Bundesverfassungsgericht
den immer stärker werdenden Überwachungs- und Kontrollbegierden der
Regierung sowie der Behörden einen Riegel vorschieben wird.” so Twister.
“Das BKA-Gesetz stellt einen schweren Einschnitt in die Freiheit
innerhalb Deutschlands dar, für die es sich (nicht nur juristisch) zu
kämpfen lohnt.”
Um die Kosten für die Verfassungsbeschwerde aufzufangen, die sich auf
8.000 Euro belaufen werden, bittet Twister um Spenden auf das vom Forum
Informatiker und Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche
Verantwortung (www.fiff.de) zur Verfügung gestellte Spendenkonto:
Empfänger: FIfF e.V.
Stichwort: Verfassungsbeschwerde BKA-Gesetz
Konto-Nr.: 500 927 929
BLZ 250 905 00 (Sparda Bank Hannover)
Die onlinebanking-freundliche Schreibweise ohne Leerzeichen:
Konto-Nr.: 500927929
BLZ 25090500
Für internationale Überweisungen:
IBAN: DE31 2509 0500 0500 9279 29
BIC: GENODEF 1S09
Hinweis:
Bei Spenden auf diesem Konto werden etwaige Überschüsse dem Forum
InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF)
e.V. zur Verfügung gestellt. Wenn Sie eine steuerabzugsfähige
Spendenquittung benötigen geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift
auf der Überweisung an!
“Verfassungsbeschwerden sind, wie bekannt, zunächst einmal kostenfrei.”
erläutert Twister abschliessend. “Es gilt jedoch zu vermeiden, dass
durch Formfehler die Verfassungsbeschwerde schon im Vorfeld einer
eigentlichen Entscheidung abgelehnt wird. Mit Dr. Roggan steht mir hier
ein kompetenter Anwalt zur Seite, der mich bereits bei der letzten
Verfassungsbeschwerde unterstützte. Aus diesem Grunde ergeben sich die
vorgenannten Kosten. Ich hoffe, dass sich auch bei dieser
Verfassungsbeschwerde Menschen finden, die zu den Kosten beitragen.
Die Piratenpartei Deutschland (www.piratenpartei.de), deren Mitglied
Twister ist, das Bündnis “Freiheit ist Sicherheit”
(www.freiheit-ist-sicherheit.de), das FIFF (www.fiff.de) sowie der AK
Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung.de) befürworten die
Verfassungsbeschwerde und hoffen, gemeinsam mit Twister, auf rege
Unterstützung durch Spenden, Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr.
Ansprechpartner:
Twister (Bettina Winsemann)
Email: twister@freunde-der-freiheit.de
Tel: (0041) 71 720 1930
Related posts:
- DE: Interview zur Online-Durchsuchung mit Fredrik Roggan
- Heute 3 Stunden Netwatcher/Trotz Allem Spezial: Wen soll man wählen? Zu Gast TRP, FPÖ u. SPÖ
- Radio Netwatcher vom 15.2.2008
- EuGH segnet Vorratsdatenspeicherung ab
- Radio Netwatcher vom 30.1.2009 SAVE-Diskussion Teil 1: §278a Kommt der Polizeistaat?
- Radio Netwatcher vom 28.11.2009 (Radio Edit & XXL-Version) – LIVE über Entwurf Vorratsdatenspeicherung, Bigbrother Stipendium u. PrivaSec forte
- Radio Netwatcher 16.1.2009 – 25C3 Der elektronische Personalausweis
- AT: ÖVP Transferkonto als Datenkrake wie das Projekt ELENA aus Deutschland
- DE: heimliche Onlinedurchsuchung von Bundesverfassungsgericht gekippt
- Interview mit Richter Franz Schmidtbauer von www.i4j.at
- Abhörgesetze anno 2007 mit 42 – 13 – 24 – 25 oder die Geister die ich rief …
- AT: T-Mobil will gegen das neue Sicherheitspolizeigesetz rechtlich vorgehen
- VfGH: Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten
- Heute 150. Folge & 3 Jahre Netwatcher
- Folge 151: Joseph Weizenbaum verstorben – Rückblende
- Radio Netwatcher vom 6.11.2009 – Spy vs. Spy Selbstverteidigungskurse gegen Überwachung im Internet
- Radio Netwatcher Summerspecial am 1. August 2008
- Folge 152: Kampf dem Sicherheitspolizeigesetz – Auf zum Verfassungsgerichtshof
- Neues SPG ebnet Willkür bei Handyüberwachung
- orf.fuzo: Vorratsdatenspeicherung im Nationalrat
Kommentar schreiben
Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben.
