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e-center kritisiert Fehlurteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

ecenterlogo2Brandneues Buch des e-centers behandelt die Tendenz zum Überwachungsstaat

Wien (pts/10.02.2009/10:08) – Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem heute verkündeten Urteil (C-301/06)
die auf Kompetenzwidrigkeit gestützte Klage der Republik Irland auf Nichtigerklärung der
Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie abgewiesen. Österreich ist daher zur gesetzlichen Einführung einer
flächendeckenden und verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verpflichtet.
Die Vizedirektoren des e-centers, Lukas Feiler und Maximilian Raschhofer, haben sich in dem bei facultas.wuv vor
wenigen Tagen erschienen Buch “Auf dem Weg zum Überwachungsstaat?” ausführlich mit der
Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. “Dieses Urteil ist als Fehlurteil einzustufen. Richtigerweise kommt der
Europäischen Gemeinschaft keine Kompetenz zur Schaffung derartiger Überwachungsinstrumente zu”, meint Lukas
Feiler.
Nach der für die Richtlinie gewählten Rechtsgrundlage des Artikel 95 EG-Vertrag können nur Normen zur
Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, welche die Errichtung und das Funktionieren des
Binnenmarktes zum Gegenstand haben, erlassen werden, erklärt Maximilian Raschhofer. Da bei der Richtlinie
jedoch nicht das Funktionieren des Binnenmarktes, sondern die Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von
schweren Straftaten im Vordergrund stand, wäre die Richtlinie für nichtig zu erklären gewesen, so Raschhofer.
Lukas Feiler weist darauf hin, dass durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Zweifel an der
Rechtmäßigkeit der Richtlinie bei weitem noch nicht ausgeräumt sind: “Bei der Richtlinie handelte es sich um den
schwerwiegendsten Grundrechtseingriff in der Geschichte des Gemeinschaftsrechts. Da die Republik Irland jedoch
nur die Kompetenzwidrigkeit und keine Grundrechtswidrigkeiten geltend gemacht hat, konnte der Europäische
Gerichtshof keine grundrechtliche Beurteilung vornehmen”, erklärt Lukas Feiler.
Wie in dem Buch “Auf dem Weg zum Überwachungsstaat?” ausführlich dargestellt, ist eine flächendeckende und
verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nicht mit dem Grundrecht auf
Privatsphäre (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) vereinbar.
Österreich ist – jedenfalls bis auf weiteres – zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Derzeit liegt ein
Ministerialentwurf vor, der vom e-center in einer Stellungnahme an das Parlament heftig kritisiert wurde. “Auf den
österreichischen Gesetzesgeber kommt hier eine äußerst schwierige Aufgabe zu. Neben dem Grundrecht auf
Privatsphäre werden auch Fragen des Kostenersatzes für zum Speichern von Daten verpflichtete Provider zu klären
sein”, meint Raschhofer.
(Ende)

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