Verkehrsausschuss: Grünes Licht für Section Control Bures: Gemeinwirtschaftliche Leistungen der Bahn unverzichtbar
Erstellt von Manfred Krejcik am 2/12/09 • In Kategorie Coverstory
Wien (PK) – In Zukunft wird es auf Österreichs Straßen die “Section-
Control” geben. Dabei wird auf datenschutzrechtliche Bestimmungen
besonderer Wert gelegt, was die Abgeordneten mittels einer
Ausschussfeststellung unterstreichen. Entsprechende Novellen zur
Straßenverkehrsordnung sowie zum Kraftfahrgesetz passierten heute den
Verkehrsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und
BZÖ.
Weiters diskutierten die Abgeordneten den Bericht 2007 über die
gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Bahn, der mehrheitlich von SPÖ,
ÖVP, FPÖ und BZÖ zur Kenntnis genommen wurde. Die einstimmig
beschlossene Änderung des Schifffahrtsgesetzes dient der Umsetzung
der EU-Richtlinie über die technischen Voraussetzungen für
Binnenschiffe.
Die fünf Anträge der Opposition, die ebenfalls auf der Tagesordnung
standen und Fragen der Vignette, der Wechselkennzeichen und der
Verkehrssicherheit betreffen, wurden vertagt.
Gesetzliche Regelung für die “Section Control”
Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung (22.StVO-Novelle) und des
Kraftfahrgesetzes wird eine dem Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007 entsprechende präzise
Regelung der abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung, die so
genannte Section Control, vorgenommen. Unter anderem legt die Novelle
fest, dass die zulässigen Einsatzzwecke jenen bei der
Geschwindigkeitsüberwachung durch Radarboxen entsprechen. Überdies
enthalten die Bestimmungen restriktive Datenverwendungs- und
Löschungsregelungen. Diese sollen einerseits sicherstellen, dass die
gewonnenen personenbezogenen Daten nur für Verwaltungsstrafverfahren,
die unmittelbar an die konkreten Übertretungsfälle anschließen,
weiterverwendet werden dürfen. Andererseits sollen alle technischen
Maßnahmen ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass Unbeteiligte,
die auf den Fotos ersichtlich sind, unkenntlich gemacht und Daten von
Dritten, die keine Verwaltungsübertretung begangen haben, sofort
gelöscht werden.
Es wird aber auch die Möglichkeit eingeräumt, Medien Bildquellen der
Section Control zur Verfügung zu stellen, wenn es im Einzelfall ein
Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit über spezifische Verkehrs-
bzw. Witterungsbedingungen auf bestimmten Straßenabschnitten gibt.
Eine Identifizierung von Fahrzeugen und Personen darf damit nicht
verbunden sein. Diese Bestimmung kam durch einen Abänderungsantrag in
die Vorlage.
In einer einstimmig angenommenen Ausschussfeststellung, die von
Abgeordneter Karin Hakl (V) initiiert wurde, betonen die
Abgeordneten, dass die abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung
sowie sonstige Bild verarbeitende technische Einrichtungen zur
Verkehrsüberwachung nur dort zur Anwendung gelangen sollen, wo
besonderen Gefahrensituationen begegnet werden muss. Die Mitglieder
der Bundesregierung werden darin auch ersucht, nach zwei Jahren einen
Erfolgsbericht über die Verkehrsüberwachung durch die Section Control
vorzulegen.
Darüber hinaus wird im Gesetz ein neues Verkehrszeichen hinsichtlich
der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße eingeführt.
Abgeordneter Harald Vilimsky (F) äußerte sich ablehnend zu den
vorliegenden Novellen. Abgesehen von den vorliegenden Materien
kritisierte er die Pläne von Ministerin Doris Bures, die
Mindeststrafe bei Geschwindigkeitsübertretungen über 30km/h auf 70€
festzulegen. Verkehrssicherheit werde nicht durch mehr Strafen
erhöht, argumentierte er. Grundsätzlich meinte Vilimsky, dass die
Einnahmen aus den Strafen in die Verkehrssicherheit investiert werden
sollten. Sein Klubkollege Gerhard Deimek (F) sprach sich gegen eine
flächendeckende Überwachung aus.
Auch die Grünen sahen sich nicht in der Lage, den Gesetzesvorschlägen
zuzustimmen. Abgeordnete Christiane Brunner (G) ortete vor allem
datenschutzrechtliche Schwächen und hielt die Maßnahmen zur
Verkehrssicherheit für nicht ausreichend.
Im Gegensatz dazu begrüßten die Abgeordneten der Koalitionsparteien
die Gesetzesänderungen. Abgeordnete Karin Hakl (V) meinte, mit der
Section Control könne endlich sichergestellt werden, dass auch
ausländische AutofahrerInnen bei Verkehrsübertretungen Strafe zahlen.
Dennoch sei sie sich der Sensibilität im Hinblick auf den Datenschutz
durchaus bewusst. Aus diesem Grund habe sie die Ausschussfeststellung
vorgeschlagen.
Dem schlossen sich auch die Abgeordneten Peter Stauber und Dietmar
Keck (beide S) an, wobei Stauber einräumte, dass mit der Erhöhung von
Strafen allein, die Sicherheit auf Österreichs Straßen nicht erhöht
werden könne.
Auch Abgeordneter Christoph Hagen (B) befürwortete die Neuregelungen,
äußerte sich jedoch skeptisch im Hinblick auf die von der Ministerin
angedachte Erhöhung der Mindeststrafe für Raser.
Bundesministerin Doris Bures unterstützte die Ausschussfeststellung
und unterstrich, wie wichtig ihr die Beachtung des Datenschutzes ist.
Sie verteidigte ihren Vorschlag zur Anhebung der Mindeststrafe auf
70 € bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30km/h und
meinte, das sei keineswegs ein Abkassieren sondern ein Signal dafür,
dass Rasen andere Verkehrsteilnehmer gefährde und damit kein
Kavaliersdelikt darstelle.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzesentwurf unter Berücksichtigung
des Abänderungsantrages mehrheitlich von SPÖ, ÖVP und BZÖ angenommen.
Bures: ÖBB erbringt wichtige sozial- u. regionalpolitische Leistungen
Der so genannte Gemeinwirtschaftliche Leistungsbericht (III-10 d.B.)
des Verkehrsministers gibt Auskunft über jene gemeinwirtschaftlichen
Leistungen, die auf Basis eines Bestellvertrags zwischen dem BMVIT
auf der einen Seite und den ÖBB sowie den Privatbahnen auf der
anderen Seite von den österreichischen Schienenbahnen im Jahr 2007
erbracht und vom Bund bezahlt wurden. Demnach gab der Bund 2007
insgesamt 653,82 Mill. € (2006: 643,35 Mill. €) für
gemeinwirtschaftliche Leistungen aus, die von den Schülerfreifahrten
über den kombinierten Verkehr auf der Schiene bis hin zur Errichtung
von Anschlussbahnen reichten. Der Betrag wird sich in diesem Jahr auf
736,62 Mill. € erhöhen.
Bundesministerin Doris Bures unterstrich eingangs, die Bedeutung der
Förderungen des Bundes in diesem Bereich für den Wirtschaftsstandort
in den Regionen und für die Sozialpolitik. Auch im Hinblick auf
umweltpolitische Faktoren komme der Bahn besondere Bedeutung zu,
meinte sie. Ihr sei es wichtig, die Mittel effizient einzusetzen. Sie
werde sich daher auch bei den kommenden Budgetverhandlungen für eine
Erhöhung der Mittel einsetzen, insbesondere auch für weitere
Infrastrukturmaßnahmen. Auch im Konjunkturpaket gebe es eine starke
Umschichtung in Richtung Schiene, sagte Bures. So würden vor allem
jene Bereiche vorgezogen, die hohe Beschäftigungseffekte haben, etwa
Bahnhofssanierungen. Soweit es das EU-Recht zulasse, sei man bemüht,
auch jene Projekte vorzuziehen, die der heimischen Wirtschaft und
damit den KMU zugute kommen. Bures nannte in diesem Zusammenhang vor
allem Sanierungsmaßnahmen.
Sie sei darum bemüht, eine stärkere Kostenwahrheit zwischen Schiene
und Straße zu erreichen, betonte sie. Der Personenverkehr brauche
weiterhin Zuschüsse für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen,
bemerkte Bures und gab zu bedenken, dass nun auch der Güterverkehr
unter der angespannten wirtschaftlichen Situation leidet. Die
Ministerin beantwortete damit Fragen der Abgeordneten Rosa Lohfeyer,
Peter Stauber (beide S), Christoph Hagen (B) und Christiane Brunner
(G).
Zum Österreich-Ticket, das von den Abgeordneten Ferdinand Maier (V),
Bernhard Vock (F) und Harald Walser (B) angesprochen worden war,
bemerkte Bures, die Grundidee sei aus ihrer Sicht richtig, es sei
jedoch eine seriöse Prüfung notwendig. Sie wies in diesem
Zusammenhang auf die zahlreichen Verkehrsverbünde und damit auf die
schwierige Frage der Verteilung der Mittel hin. Jedenfalls werde sie
eine Projektgruppe zu diesem Thema einsetzen, kündigte Bures an.
Der Bericht wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen zur
Kenntnis genommen.
Große Verwaltungsvereinfachung für die Binnenschifffahrt
Mit der Novellierung des Schifffahrtsgesetzes, die einstimmig den
Ausschuss passierte, werden nun die gesetzlichen Grundlagen für die
Umsetzung der EU-Richtlinie über die technischen Voraussetzungen für
Binnenschiffe geschaffen. Dadurch hält das Konzept der freien
Behördenwahl für die Erteilung von Gemeinschaftszeugnissen Eingang in
das österreichische Schifffahrtsrecht. Neu ist auch die so genannte
“Uferstaatskontrolle”, die erstmals die umfassende inhaltliche
Überprüfung der Übereinstimmung von ausländischen Binnenschiffen mit
Gemeinschaftszeugnissen mit den technischen Anforderungen der
gegenständlichen Richtlinie ermöglicht. (34 d.B.)
Die Neuregelungen wurden allgemein begrüßt, insbesondere betonten die
Abgeordneten Rosa Lohfeyer (S) und Harald Walser (G) die verbesserten
Kontrollmöglichkeiten und damit auch einen verbesserten
ArbeitnehmerInnenschutz. Abgeordneter Ferdinand Maier (V) nannte das
Gesetz und die EU-Richtlinie als ein “Nachschlagewerk für
Verwaltungsvereinfachung”. Ähnlich äußerte sich Abgeordneter
Sigisberg Dolinschek (B), der die gegenseitige Anerkennung von
Zulassungsurkunden als bürokratische Entlastung hervorhob.
Bundesministerin Doris Bures teilte die Auffassung des Abgeordneten
Ferdinand Maier (V), der sich für eine bessere Nutzung der
Wasserstraße Donau ausgesprochen hatte. Sie werde sich dafür
einsetzen, das Transportmittel Wasser für den Güterverkehr unter
Einbeziehung umweltschutzrechtlicher Aspekte zu fördern.
Anträge der Opposition vertagt
Der Antrag der FPÖ, die Autobahn-Vignette auf das KFZ-Kennzeichen
aufzukleben, um damit Besitzern von Wechselkennzeichen den Kauf von
zwei Vignetten zu ersparen, wurde mit den Stimmen der beiden
Koalitionsparteien vertagt (170/A[E]). Das gleiche gilt für den
Antrag des BZÖ betreffend die Einführung einer 6-Monats-Vignette (394
A[E]).
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) nannte den Antrag der FPÖ
interessant und diskussionswürdig, räumte aber ein, dass ein
Anbringen der Vignette auf dem Kennzeichen Schwierigkeiten bei der
Überprüfbarkeit bringen könnte. Außerdem gebe es schon jetzt die
Möglichkeit einer Kurzzeit-Vignette. Hinsichtlich des Antrags des BZÖ
meinte Abgeordneter Dietmar Keck (S), auch dieser sei wert,
ausführlicher diskutiert zu werden. Er wies jedoch darauf hin, dass
Motorräder derzeit nur 29,50 € zahlen und es auch eine 10-Tage-
Vignette gebe.
Die Abgeordneten Harald Vilimsky (F) und Sigisbert Dolinschek (B)
konnten die Argumentation nicht nachvollziehen. Vilimsky wies darauf
hin, dass der Antrag bereits in der vorangegangenen
Gesetzgebungsperiode vorgelegen sei und es auch nicht einzusehen sei,
dass jemand mit Wechselkennzeichen doppelt für die Benützung der
Autobahn zahlen müsse. Dolinschek bezweifelte, dass SPÖ und ÖVP
tatsächlich bereit sind, die Anträge mit Ernsthaftigkeit zu
diskutieren.
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurde weiters ein
Antrag der FPÖ, welcher die Einführung eines Wechselkennzeichens Auto
- Motorrad zum Ziel hat. Nach Meinung der Freiheitlichen würden die
meisten Motorradfahrer ein Auto besitzen, könnten die beiden
Fahrzeuge aber nur wechselweise fahren, auch sei die Benützung von
Auto und Motorrad saisonbedingt. (351/A(E))
In der Debatte forderte Harald Vilimsky (F) die Regierungsparteien
auf, diesen Antrag nicht einfach zu vertagen, zumal seine Forderung
viele Befürworter finde und seine Umsetzung umweltpolitische Effekte
hätte. Abgeordneter Johann Rädler (V) sagte, man habe es hier mit
einer komplexen Materie zu tun, die eingehender Erörterung bedürfe.
So seien etwa die Kennzeichen bei Motorrädern und PKW unterschiedlich
groß, meinte er und trat daher für eine Vertagung ein. Abgeordneter
Christoph Hagen (B) meinte hingegen, man könne die Thematik jetzt
schon diskutieren und daher auch heute abstimmen.
Gleichfalls vertagt wurden zwei Anträge, die sich die Erhöhung der
Verkehrssicherheit zum Ziel setzen. Tote und Schwerverletzte dürfen
kein obligatorischer Nebeneffekt der Mobilität sein, fordern die
Grünen und stellen das von ihnen vorgelegte Verkehrssicherheitspaket
unter das langfristige Ziel der so genannten “Vision Zero” für Opfer-
und Unfallzahlen. Der Katalog enthält Maßnahmen, die von der Anhebung
der Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen über die Section
Control gegen Raser und der Prüfung einer weiteren Absenkung des
Alko-Limits bis hin zum Vorschlag einer Gelben Karte für
Wiederholungstäter in Form einer befristeten Beschlagnahme des
Fahrzeugs reichen.(293/A(E))
Das BZÖ wiederum sieht die Verkehrssicherheit auf Autobahnen durch
die derzeitige bauliche Gestaltung der Lärmschutzwände gefährdet. Die
B-Abgeordneten fordern in einem Entschließungsantrag nun eine
Überprüfung sämtlicher schallgeschützter Autobahnstrecken auf
technische Verbesserungen für Notausstiege und Rettungsnischen sowie
Flächen für Schneeräumung und ungehinderten Wasserablauf. (391/A(E))
\\pdsteno.parlinkom.gv.at\PK\Daten\Pittler\<<2^(391\A(E))^XXIV^A^391^
^2>>
Abgeordnete Christiane Brunner (G) erläuterte die einzelnen von ihrer
Fraktion geplanten Maßnahmen und trat für die Annahme des Antrages
ein. Die Abgeordneten Christoph Hagen (B), der auch Kritik am G-
Antrag übte, und Sigisbert Dolinschek (B) gingen auf den Antrag ihrer
Fraktion ein, wobei Dolinschek besonders den Aspekt der Erhöhung der
Sicherheit betonte. Gerade bei Schallschutzwänden gebe es Defizite
hinsichtlich schneller Zufahrtsmöglichkeiten von Rettungsfahrzeugen,
weshalb man hier nachjustieren müsse.
Abgeordneter Johann Hell (S) verwies darauf, dass ein eigener
Arbeitsausschuss für Verkehrssicherheit an einem diesbezüglichen
Programm arbeite, das im Sommer vorliegen solle. Daher beantragte er
eine Vertagung des G-Antrages. Abgeordneter Johann Rädler (V)
wiederum erinnerte an eine derzeit stattfindende Evaluierung durch
die Asfinag, an der auch die Blaulichtorganisationen beteiligt seien.
Daher beantrage er die Vertagung des B-Antrages. (Schluss)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
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