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Kommentar: i4j.at – Kinderporno-Sperren – wehret den Anfängen!

i4j_mediumSalzburg. Franz Schmidbauer ist renommierter Richter am Landesgericht in Salzburg und betreibt seit Jahren eine Webseite i4j.at über Recht im Internet mit Fokus deutschsprachiger Raum. So nimmt er sich nie ein Blatt vor dem Mund und spricht ganz offen über aktuelle Themen rund um das Internetrecht. So auch zu den Internetsperren gegen Kinderpornografie. Frage:”Derfen´s den des?”

Hier der Originaltext:

2009-05-09   Kinderporno-Sperren – wehret den Anfängen!

Der Kaiser würde im Grab rotieren, wenn er das Internetzeitalter mitbekäme und könnte vor lauter “ja, dürfen’s denn das” Sagen gar nicht mehr zur Ruhe kommen. Aber wir müssen gar nicht den Kaiser bemühen, seine Mentalität lebt in den Köpfen unserer Politiker weiter. Es geht auch hier um ein schlichtes Machtproblem: Was man nicht kontrollieren kann, muss man fürchten. Also weg damit. Zuallererst die bösen Dinge im Internet. Beginnen wir mit den Kinderpornoseiten, denn da traut sich niemand etwas dagegen zu sagen. Wer will sich schon dem Verdacht aussetzen, ein Freund von Kinderpornos zu sein? Wenn das Sperrinstrumentarium dann einmal vorhanden ist, kann man den Einsatz sukzessive ausdehnen: Zuerst die Neonazis, dann die Raubkopierer, dann die Querulantenseiten. Und gegebenenfalls kann man es ja auch einmal gegen die Opposition einsetzen. Merkt ja keiner, denn die Sperrliste ist geheim, muss geheim sein, sonst wäre sie nutzlos. Anstelle der bekannten Stoppseite kann man ja die Besucher der Oppositionsseiten auf eine unverfängliche Seite umleiten wie “this site ist temporarily not available”, ist ja nur bis zum Wahlabend!

Tatsache ist, dass, wer diese Sperrliste führt, totale Macht über die Information im Cyberspace hat. Wie man in China sieht, gelingt das zwar nicht hundertprozentig, aber den Durchschnittsuser kann man schon austricksen. Im Netz aktive Kinderpornographen eher nicht. Die haben sich ohnedies längs in geheimen Zirkeln organisiert, sie brauchen daher nicht den Umweg über eine Domain, die Sperre geht somit von vornherein ins Leere. Aber Sachargumente haben Politikerhirne noch nie beeindruckt, offenbar ist das jetzt auch in Oberösterreich so. “Kinderpornographie” scheint momentan überhaupt ein Begriff zu sein, der bei staatlichen Organen zu Hirnaussetzern führt. Wie wäre es sonst verständlich, wenn in Amerika ein Staatsanwalt ein Verfahren wegen Kinderpornographie einleiten will, weil sich zwei Vierzehnjährige im Bikini gegenseitig mit dem Handy fotographiert haben? Also sollen die oberösterreichischen Abgeordneten weiter davon träumen, dass man mit Netzsperren Zugänge zu Pornoseiten kappen kann! Der Stammtisch wird es schon glauben. Man kann nur hoffen, dass sich die Bundespolitiker bei ihren Kollegen in Deutschland näher darüber informieren, was man mit Sperren erreichen kann und was nicht. Und vor allem, welche Gefahren davon ausgehen!

quelle: www.i4j.at

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