ÖH Uni Wien: rechtliche Schritte gegen E-Voting

Wien. ExpertInnen und ÖH Uni Wien sind sich einig: E-Voting ist verfassungswidrig. Beim heutigen Pressegespräch stellte die ÖH Uni Wien ihren Antrag zur Prüfung der E-Voting Verordnung wegen Verfassungswidrigkeit vor.
“Bei den vergangenen ÖH-Wahlen wurden die Studierenden ihres Verfassungsrechts auf geheime und persönliche Stimmabgabe beraubt. Mit einem enormen Geldaufwand und über die Köpfe der Studierenden
hinweg hat Hahn sein Prestigeprojekt durchgesetzt – koste es, was es wolle”, so Fanny Rasul vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.

“Eine Wahl, die so manipulationsgefährdet wie eine elektronische Stimmabgabe ist, gefährdet das Vertrauen in demokratische Wahlen an sich. Als Wahlkommissionsvorsitzende wollte und konnte ich nicht als
Sicherheits- Gütesiegel für Hahns demokratiepolitisch gefährliches Projekt fungieren, das im höchsten Maße die Wahlgrundsätze untergräbt”, so Gerda Marx, die im Dezember 2008 aus Bedenken als
Wahlkommissionsvorsitzende zurückgetreten ist.

“Wahlkabinen waren einsehbar, weder die Wahlterminals, noch die Wahlsoftware erfüllten die gesetzlichen Vorgaben – die gesamte Durchführung war eine reine datenschutz-und verfassungsrechtliche
Katastrophe. Die ÖH Uni Wien bringt deswegen einen Antrag wegen Verfassungswidrigkeit ein”, so Sophie Wollner vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.
“E-Voting widerspricht einer tragenden Säule unserer Demokratie, dem geheimen und persönlichen Wahlrecht. Minister Hahn hat uns mit technischen Mitteln in eine demokratiepolitische Steinzeit katapultiert”, so Alfred Noll, der die ÖH Uni Wien juristisch vertritt.

Die ÖH Uni Wien wird weiterhin für das demokratische Recht auf geheime und persönliche Wahl kämpfen.
Videomitschmitt von der Pressekonferenz
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