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Technikfolgenabschätzung und Bürgerrechte

Datenschutzrat: “Google Street View” muss Anonymität gewährleisten

logo_bka_headerDas Gremium fasste Beschlüsse auch über Briefwahl und die
Novelle des Datenschutzgesetzes =

Bei der heutigen Sitzung des Datenschutzrates im Bundeskanzleramt befasste sich das Gremium mit den datenschutzrechtlichen Problemen bezüglich “Google Street View”. Dabei werden Straßenszenen gefilmt und für touristische oder sonstige Zwecke genutzt. Auf diesen Bildern sind oft auch Menschen und Fahrzeuge deutlich erkennbar. Der Datenschutzrat stellte dazu fest, dass für diese Art von Aufnahmen, die vorher nicht angekündigt und für die kein Einverständnis der Betroffenen eingeholt wurde, dringend eine Rechtsgrundlage geschaffen werden müsse, “um ein Ausufern und Missbrauch dieser neuen Anwendung zu verhindern”, erklärte der Vorsitzende des Datenschutzrates Dr. Harald Wögerbauer.

Vor allem sei sicherzustellen, dass die Anonymisierung flächendeckend und sofort zu erfolgen habe. “Darüber hinaus muss auch darauf geachtet werden, dass die auf diese Art gewonnenen Daten nicht ins Ausland transferiert werden”, so Wögerbauer, “besonders dann, wenn die Rechtsordnung dieser Staaten nicht dem Datenschutzniveau Österreichs entspricht und die ausländischen Behörden aufgrund ihrer innerstaatlichen Rechtsgrundlagen Zugriff auf diese persönlichen Daten haben.”

Zur Beseitigung der Bedenken von Wählern, dass bei der Briefwahl durch das Aufscheinen von Unterschrift und Geburtsjahr auf dem Umschlag der Datenschutz verletzt würde, schlug der Datenschutzrat vor, ein Überkuvert mitzuversenden oder auf der Wahlkarte gut sichtbar zu vermerken, dass jeder Wähler die Möglichkeit habe, seine Wahlkarte in einem Überkuvert an die Wahlbehörde zu senden, berichtete Wögerbauer.

Eine weitere Möglichkeit wäre mit Hilfe einer Allonge auf dem Kuvert die persönlichen Daten des Wählers zu verdecken, damit nur die Zuständigkeit der Wahlbehörde öffentlich ersichtlich bleibt. Der Datenschutzrat hat sich heute einmal mehr mit der Novelle 2010 des Datenschutzgesetzes befasst und beschlossen, zwecks Erarbeitung einer endgültigen Stellungnahme eine Arbeitsgruppe einzurichten: “Diese Arbeitsgruppe soll noch im Sommer ihre Arbeit abschließen,” schloss Harald Wögerbauer.

Quelle: APA-OTS

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