Vorratsdatenspeicherung: Bures will größtmöglichen Schutz persönlicher Daten
Ministerin will nur “Mindestumsetzung der EU-Richtlinie”: Sechs Monate Speicherung muss ausreichen
Wien (BMVIT) – Die EU-Kommission hat nun der Republik Österreich die beim EuGH eingebrachte Klage wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestellt. Infrastrukturministerin Doris Bures hat bereits nach dem Urteil des EuGH vom Februar, in dem das EU-rechtskonforme Zustandekommen der Richtlinie bestätigt wurde, eine Gruppe unabhängiger ExpertInnen beauftragt, einen Gesetzesentwurf, der allen datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards und Erfordernissen gerecht werden soll, zu erstellen.
In dieser ExpertInnen-Gruppe unter Federführung des Boltzmann-Institut für Menschenrechte sind nicht nur Grundrechts-, Datenschutz- und StrafrechtsexpertInnen, sondern auch Fachleute aus der technischen Praxis vertreten. “Im Umgang mit personenbezogenen Daten ist größte Sorgfalt das oberste Gebot. Daher steht für mich im Vordergrund, dass eine Regelung gefunden wird, die den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten sicherstellt”, betonte die Ministerin am Sonntag. **** Da es sich um eine Speicherung von Daten auf Vorrat handelt, also ohne, dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt, seien höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards “ein absolutes Muss”, so Bures. Daher will die Ministerin nur eine “Mindestumsetzung der EU-Richtlinie”, also eine maximal sechsmonatige Speicherdauer der Daten (die EU-Richtlinie sieht eine Bandbreite von 6 Monaten bis 2 Jahren vor). Bures bekräftige außerdem, trotz Eintreffen der Klage am vorgesehenen Zeitplan für die Umsetzung der EU-Richtlinie festhalten zu wollen. “Dieses Thema ist viel zu sensibel für Schnellschüsse”, so die Ministerin. Seit Vergabe des Auftrags haben drei offizielle Roundtables und intensive Gespräche durch das Institut mit Betreibern, mit NGOs, den Sozialpartnern sowie dem Rechtsanwaltskammertag, mit den beteiligten Ministerien, dem Datenschutzrat, Vertretern der österreichischen Richtervereinigung und der Datenschutzkommission stattgefunden. Der Entwurf des Boltzmann-Institutes, wird für September erwartet, mit dem Koalitionspartner ist vereinbart, diesen abzuwarten und auf dieser Basis interministeriell und danach letztgültig politisch zu verhandeln. Mit der Umsetzung ist frühestens Anfang 2010 zu rechnen.
Quelle: APA-OTS
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